Teilnahmebedingungen

 

Präambel

 

 

 

(1) Der Ultramarsch wird von der jdXtrem Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt - (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Firmensitz ist der folgende: jdXtrem UG (haftungsbeschränkt), HRB 212252 B, Berlin.

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist der Veranstalter. 

 

(3) Der Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Ultramarsch teilnimmt.

 

 

§1 Anwendungsbereich

 

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

 

(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum     "Ultramarsch" schickt.

 

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

 

 

(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.ultramarsch.de) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Untrainierten Teilnehmer rät der Veranstalter von der Teilnahme ab. Der Lauf kann, seitens des Teilnehmers jederzeit vor der Erreichung des Ziels abgebrochen werden. Der Veranstalter bittet jeden Teilnehmer in Gruppen von mindesten 2 Personen zu laufen. Teilnehmer mit chronischen Krankheiten u.a. auch Diabetes, sowie Teilnehmern die sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung in ärztlicher Behandlung befinden, wird ebenfalls von der Teilnahme ohne vorherige ärztliche Abklärung abgeraten.

 

 

(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim „Ultramarsch“ das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnehmer, bspw. bei Unsicherheit, die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen.

 

(3) Der Teilnehmer bestätigt, das er zum Zeitpunkt der Veranstaltung das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Der Veranstalter kann, bei berechtigten Zweifeln, die Vorlage eines amtlichen Dokumentes, bspw. eines Lichtbildausweises, verlangen.

 

 

(4) innerhalb der Veranstaltung gelten dieselben gesetzlichen Grundlagen wie außerhalb, bspw. die StVZO. 

 

 

§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

 

 

(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews, die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung, zu Werbezwecken, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere in Print und sozialen Medien.

 

 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten (Name, Alter, Startnummer, etc.) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden. Weiterhin stimmt er der Veröffentlichung seines Namens und seiner gelaufenen Zeit auf der vom Veranstalter betrieben Internetseite zu.

 

 

(3) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter des Veranstalters zu erhalten. Hierüber erhält der Teilnehmer u.a. sämtliche den Lauf betreffende Informationen. Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Zeiten) in dem vom Veranstalter genutzten E-Mail Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von Informationen in Bezug auf die Veranstaltungen "Ultramarsch" genutzt.

 

 

§4 Haftungsausschluss

 

 

(1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.

 

 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.

 

 

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

 

 

(4) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter nicht.

 

 

§5 Haftungsbegrenzung

 

 

Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz jeglicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.

 

 

§6 VIP Ticket

 

(1) Wenn ein Läufer an 2 Ultramärsche mit jeweils einem gekauften VIP Ticket teilnimmt (der Kauf alleine ist nicht ausreichend), berechtigt ihn dies zu einer kostenfreien Teilnahme an einem weiteren Ultramarsch (Basis-Ticket).

 

(2) Die 2 notwendigen Märsche müssen nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, d.h. es kann über mehrere Jahre gesammelt werden.

 

(3) Das, nicht übertragbare,  Gratis Basis-Ticket kann für entweder für einen verkürzten oder regulären Ultramarsch eingesetzt werden. 

 

 

§7 Stornierung

 

 

Nach §312b BGB sind Anmeldungen zu Veranstaltungen vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

 

§8 Strecke

 

 

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per Email mitgeteilt.

 

 

§9 Ausschluss von der Veranstaltung

 

 

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vom Ultramarsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und die Gefährdung Anderer.

 

 

Es gilt deutsches Recht.

 

Gerichtsstand ist Berlin